Große Kundgebung gegen das Freihandelsabkommen CETA am 16.Juli
Am Samstag, den 16. Juli 2016 findet um 14 Uhr an der Münchner Freiheit eine Kundgebung eines breiten Münchner Bündnisses gegen TTIP und CETA statt. Dort treffen sich mehrere tausend Kritiker von CETA, dem Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada, darunter als Redner namhafte Europa-Abgeordnete und weitere Parteienvertreter, Vertreter von attac, BUND Naturschutz, Mehr Demokratie und Pax Christi. Mit Reden und Musik soll CETA kurz vor Ferienbeginn in die ewigen Ferien geschickt werden. Am gleichen Abend findet um 19.00 Uhr im Wappensaal des Hofbräuhauses eine Veranstaltung von Fraktion vor Ort statt, bei der unsere Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Klaus Ernst und Harald Weinberg dieses Thema weiter vertiefen werden.
Bei der Kundgebung werden auch Unterschriften für das Volksbegehren für einen Volksentscheid gegen CETA gesammelt. Mit dem Volksentscheid soll die Bayerische Staatsregierung verpflichtet werden, im Bundesrat gegen das Freihandelsabkommen zu stimmen. Die EU-Kommission hat zugesagt, dass die EU-Mitgliedsstaaten über CETA mitentscheiden können. In Deutschland wird dazu auch der Bundesrat abstimmen. Für das Volksbegehren werden bayernweit 25.000 Unterschriften benötigt. Am 16. Juli wollen die Initiatoren des Volksbegehrens diese Unterschriften eingesammelt haben. Gesammelt wird ab dem 16. Juli.
Die Erregung über das geplante Handelsabkommen TTIP, das die EU mit der US-Regierung abschließen will, nimmt weiter zu. Während die Verhandlungen über TTIP jedoch noch lange dauern werden, ist der CETA-Vertrag mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement) bereits ausverhandelt. So schnell wie möglich soll darüber abgestimmt werden. Teile des Vertrages sollen nach dem Willen der EU-Kommission schon vorher ohne Zustimmung der nationalen Parlamente „vorläufig angewendet“ werden.
CETA wurde in größter Geheimhaltung verhandelt; die Öffentlichkeit erfuhr erst davon, als die Texte fertig waren. CETA enthält viele Elemente, die die EU und die USA auch bei TTIP festschreiben wollen. Nach Auffassung vieler Experten würden sie die Demokratie in ihrem Kern beschädigen und den Sozialstaat weiter untergraben. Vor allem sollen „Handelshemmnisse“ abgebaut werden. Dazu gehören Zölle, aber auch Standards im Verbraucherschutz und im Umweltbereich oder in der Landwirtschaft, z.B. bei der Tierhaltung. Befürworter dagegen erhoffen sich durch die Abkommen eine Steigerung der Wirtschaftsleistung der EU um 0,1% pro Jahr.
CETA und TTIP geben den Konzernen Sonderrechte für Klagen gegen die Staaten, über die nicht vor ordentlichen staatlichen Gerichten verhandelt werden soll. Daran ändert auch das jetzt im CETA eingeführte neue Investor-Staat-Schiedsverfahren ICS nichts. Namhafte Juristen wie der Ex-Verfassungsrichter Siegfried Broß halten diese Verfahren für verfassungswidrig.
Mit CETA könnten auch über 41.000 US-Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Kanada diese Sonderklagerechte nutzen. Selbst wenn TTIP scheitern würde, wäre so mit CETA eine Paralleljustiz geschaffen, von der US-Konzerne in Europa, aber auch europäische Konzerne in den USA profitieren könnten und die die politischen Möglichkeiten gewählter Regierungen einschränkt.
Ähnliches befürchten die Gegner der Abkommen auch durch die in den Abkommen vorgesehene „Regulatorische Kooperation“, wonach die Regierungen beabsichtigte Gesetzesvorhaben zuerst speziellen Ausschüssen vorlegen müssen und die Abkommen außerdem in einigen Bereichen auch nach Vertragsabschluss immer weiter verhandelt werden dürfen.