AG Laizismus
Was ist Laizismus?
Laizismus ist die vollständige – auch institutionelle – Trennung von religion (Kirche) und Staat. Der Laizismus fordert, dass die Kirche sich aus allen staatlichen Belangen konsequent raushält – und umgekehrt. Der Begriff „Laizismus“ stammt aus dem Griechischen und leitet sich vom „Laien“ ab, was in diesem Zusammenhang soviel bedeutet wie „Nicht-Geistlicher“.
Seinen Ursprung hat der Laizismus im Frankreich des 19. Jahrhundert. Aus dem geiste der franz. Revolution und dem der Aufklärung entwickelte sich der gedanke, dass man sich von der Religion befreien solle. 1905 wurde ein gesetz zu Trennung von Staat und religion in Frankreich beschlossen.
Laizismus wird oft mit antireligiösen Bestrebungen gleichgesetzt. Dies ist komplett falsch. Laizisten sind nicht gegen Religionsausübung oder gar religionsfeindlich, sondern sie respektieren die Religionsfreiheit und die gleichberechtigte Existenz aller Glaubensrichtungen und Weltanschauungen auf Basis des Grundgesetzes.
Viele Laizisten sind konfessionslos, sind Atheisten (glauben nicht an Gott) oder Agnostiker (sind sich der Existenz Gottes nicht sicher). Es gibt aber unter den Lizisten auch viele gläubige Christen oder aktive Mitglieder anderer Religionen.
Die gemeinsame Basis ist der Wunsch nach einer wirklich unabhängigen Kirche und daher treten sie gemeinsam für eine vollumfassende Trennung von Staat und Religion an.
Warum Laizismus?
In unserem Grundgesetz sind Staat und Religion (Kirche) in Deutschland getrennt. Gemäß Artikel 137 GG (übernommen aus der Weimarer Reichsverfassung) besteht keine Staatskirche. Dennoch sind Staat und Religion in Deutschland nicht getrennt.
Gerade die beiden christlichen Großkirchen genießen zahlreiche Privilegien, die den meisten anderen Religionsgemeinschaften oder auch nicht-religiösen Vereinigungen nicht zustehen.
Einige Beispiele:
- Kirchen können ihre Mitgliedsbeiträge (Kirchensteuer) gegen eine Gebühr von 3% des Steueraufkommens über die staatlichen Finanzbehörden einziehen lassen.
- Basierend auf Verträgen von 1803 bekommen die Kirchen Staatsleistungen als Ausgleichszahlungen für die Enteignung von Napoleon gezahlt. Diese betrugen im Jahr 2009 auf Bundesebene 420 Millionen Euro.
- Die Kirchen erhalten bundesweit aus den öffentlichen Haushalten Milliardenzuwendungen, z.B. Baukostenzuschüsse, Gebäudeunterhalt, Gebührenbefreiung).
- Viele Dinge bezahlt der Staat den Kirchen direkt, z.B. Bischofsgehälter und Pensionen (ca. 11.000 Euro pro Monat pro Person)
- Darüber hinaus erhalten die Kirchen zahlreiche Steuervergünstigungen – die Kirchensteuer kann von Kirchenmitgliedern in voller Höhe von der Einkommenssteuerlast abgezogen werden (im Vergleich zu Pauschbeträgen bei anderen Ausgaben).
- Die beiden christlichen Kirchen sind bei uns der zweitgrößte Arbeitgeber (Caritas und Diakonie). Obwohl Betriebe unter kirchlicher Trägerschaft zu 90 bis 100% vom Staat (oder Leistungen der Sozialversicherungen) finanziert werden, gilt dort ein eigenes Arbeitsrecht, das die Angestellten schlechter stellt als Arbeitnehmer in Betrieben, in denen das Betriebsverfassungsgesetz gilt.
- Kirchen dürfen auf Staatskosten Religionsunterricht an öffentlichen Schulen durchführen und können an öffentlichen Hochschulen ihr eigenes Personal ausbilden.
Vorstand: Jürgen Lohmüller, Günter Greger, Sebastian Koplin
Kontakt:
vorstand@die-linke-laizismus.de
ag.laizismus@dielinke-muc.de
„Bayern als Freistaat sollte endlich den Verfassungsauftrag erfüllen, und die staatlichen Strukturen und alle religiösen Angelegenheiten strikt trennen.
Die religiösen Freiheiten gehören zum Grundrecht der Meinungsfreiheit und brauchen unseren Schutz. Aber Religion ist einfach Privatsache!“
Jürgen Lohmüller (AG Laizismus)