Zum gestern von der Münchner CSU vorgestellten Paket von Stadtratsanträgen zur Änderungen im Steuerrecht erklärte die Münchner Kreissprecherin und Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke:
„Schön, dass die CSU endlich erkannt hat, dass das deutsche Steuerrecht in seiner aktuellen Form Vermieterinnen und Vermieter benachteiligt, die ihren Mieterinnen und Mietern günstige Wohnungen zur Verfügung stellen. Noch schöner wäre es jedoch, wenn diese Erkenntnis der Münchner CSU endlich auch bei ihren Parteikollegen im Bund ankommen würde.
Für die Steuergesetzgebung ist die Koalition im Bund zuständig, an der die CSU maßgeblich beteiligt ist. Dort scheint jedoch wenig Bewegung in der Sache zu sein. Auf meine schriftliche Frage vom 01.02.2019 erhielt ich eine Antwort, die auf keine Verbesserung der Situation schließen lässt.
Die Verbesserung, auf die das SPD-geführte Finanzministerium zu hoffen scheint, soll durch das Anheben des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete auf sechs Jahre entstehen. Bisher wurden bei der Erhebung des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete nur Neuvermietungen innerhalb der letzten 4 Jahre berücksichtigt, was regelmäßig zu erheblichen Mieterhöhungen führte. Neben einer echten Mietpreisbremse, die Mietobergrenzen setzt, brauchen wir einen Mietspiegel, der alle Bestandswohnungen einbezieht, auch Sozialwohnungen und genossenschaftlichen Wohnungsbau.
Und wir benötigen eine Reform des Steuerrechts, so dass Vermieterinnen und Vermieter nicht benachteiligt werden, weil sie ihren Mieterinnen und Mietern bezahlbaren Wohnraum überlassen.
Die Steuer- und Wohnungspolitik der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU lassen trotz vieler Ankündigungen bislang keine spürbaren Verbesserungen für die betroffenen Mieterinnen und Mieter erkennen. Man darf gespannt sein, wie der verzweifelte Hilferuf der Münchner CSU nach Berlin bei ihren dortigen Parteikollegen aufgenommen wird.“