DIE LINKE. München begrüßt die Entscheidung des Münchner Arbeitsgerichtes, die Kündigung von Ronny durch die Leiharbeitsfirma Brunel rückgängig zu machen. Ronny, der bei BMW eingesetzt war, wurde gekündigt, weil er sich dort beim Betriebsrat über anhaltende rassistische, antisemitische und behindertenfeindliche Äußerungen seines dortigen Einarbeiters beschwert hatte. Über seine Gewerkschaft ver.di klagte Ronny gegen seine Entlassung. In seiner Entscheidung gab das Gericht dem Kläger Recht und stellte fest, dass dessen Beschwerde Grund für die Kündigung war. Das Gericht stellte ebenfalls klar, dass auch Leiharbeiter ein Recht darauf haben, sich beim Betriebsrat des entleihenden Unternehmens zu beschweren und ihrem Arbeitgeber gegenüber keine Auskunft über Beschwerden beim Betriebsrat schuldig sind.
Der stellvertretende Kreissprecher der LINKEN, Harald Pürzel (gleichzeitig Münchner ver.di-Vorsitzender), bemerkte hierzu: „Mit seiner Entscheidung hat das Gericht bekräftigt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Egal, ob selbst betroffen oder nicht – jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung. Einem Mitarbeiter zu kündigen, weil er sich beim Betriebsrat über rassistische Äußerungen seines Vorgesetzten beschwert, ist ein Unding. BMW und Brunel missachten das Recht von Arbeitnehmern, sich vertrauensvoll an den Betriebsrat zu wenden. Die Unternehmen zeigen, dass sie im Zweifelsfall bereit sind, rassistische Äußerungen in ihren Betrieben zu tolerieren.
Der Vorfall zeugt auch von der Ungleichbehandlung von Leiharbeitern und Angestellten bei BMW. Wir begrüßen deswegen, dass das Gericht mit seiner Entscheidung die Rechte von Leiharbeitern im Betrieb gestärkt hat. In Sachen Stärkung der Rechte von Leiharbeitern ist die Entscheidung ein Lichtblick. Die Ursache der Ungleichbehandlung von Leiharbeitern liegt aber im System Leiharbeit selbst. DIE LINKE fordert deswegen eine massive Einschränkung des Systems Leiharbeit.“
Link zur Pressemitteilung des Arbeitsgerichts München: https://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/arbgmuenchen/presseerklaerung_probezeitkundigung.pdf