Darunter wird allgemein verstanden:
„Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation.“
Mit einer solchen Aktion des zivilen Ungehorsams unterstrich die Münchner Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke im vergangenen Herbst während einer Rede auf dem Münchner Stachus ihren Standpunkt zum Verbot der PKK in der Bundesrepublik. „Weg mit dem PKK-Verbot!“ forderte sie auf der Demo „Solidarität mit Kobane“ und hielt dabei die in Deutschland „verbotene“ Fahne der PKK hoch. Die syrische Grenzstadt Kobane wurde seinerzeit durch die Terrororganisation Islamischer Staat besetzt und durch KurdInnen der PKK nahestehenden Schwesterorganisationen YPG und YPJ befreit. Damit prangerte sie die Doppelmoral der Bundesregierung an, die einerseits den Kampf der KurdInnen gegen den IS unterstützt, andererseits aber das Verbot der PKK in Deutschland aufrecht erhält. Zudem forderte sie einen humanitären Korridor für Flüchtlinge aus Syrien in die Türkei.
Für diesen bewussten Akt einer Volksvertreterin, die eben auch zur Aufgabe hat aus ihrer Sicht bestehende Missstände anzuprangern, und gegebenenfalls darauf hinzuwirken Gesetzgebung entsprechend zu verändern, erhielt Nicole Gohlke einen Strafbefehl, dem sie widersprach und ist heute hierzu vor dem Amtsgericht München.
DIE LINKE. München steht an der Seite von Nicole Gohlke. Als „unserer“ Abgeordneten muss es ihr erlaubt sein, entsprechend öffentlichkeitswirksame Aktionen – auch des zivilen Ungehorsams – durchführen zu können, um bestehende Missstände aus Sicht ihrer Wählerinnen und Wähler anprangern zu können. So kann sie als Oppositionspolitikerin effizient und effektiv ihrem Auftrag als Volksvertreterin nachkommen.
Ihre Rede vom 18. Oktober 2014 ist hier im Wortlaut zu lesen:
http://nicole-gohlke.de/images/20141018_Rede_Kobane_MUC.pdf
+++Update+++
Bericht Neues Deutschland zur heutigen Gerichtsverhandlung:
http://www.neues-deutschland.de/m/artikel/977079.10-000-euro-fuers-flagge-zeigen.html