Gegenwärtig werden die Auswirkungen des Stadtratsbeschlusses vom 13. Dezember 2017 zur Vergabe von städtischen Räumlichkeiten deutlich. Schon mehrmals sollten Räume mit Verweis auf den Beschluss nicht vergeben werden. Das Münchner Kulturreferat versuchte jüngst die Sichtung eines Films zu untersagen, obwohl von einem Gegner der BDS-Kampagne gedreht, weil die anschließende Diskussion „bei lebensnaher Betrachtung […] nicht ohne eine Befassung mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne auskommt“. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts machte die Filmsichtung möglich. Ein weiterer Fall ist nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gelandet: Hier wurde bereits im letzten Jahr eine Veranstaltung in städtischen Räumlichkeiten nicht genehmigt, die sich mit dem Beschluss selbst befassen sollte. Eine Begründung für das Verbot und die Abweisung der Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht argumentierte ebenfalls damit, dass es ohne BDS-Befassung nicht möglich wäre, den Beschluss des Stadtrates zu diskutieren.
Hierzu äußert sich Ates Gürpinar, Kreissprecher der LINKEN. München: „Die Handhabung des Beschlusses bestätigt unsere Vermutung, wie schwer der Eingriff des Stadtratsbeschluss in die Vergabe der Räumlichkeiten wirkt. Selbst eine Diskussion über Beschlüsse der Stadt steht nun in städtischen Räumen zur Disposition.
Der Stadtratsbeschluss verfehlt sein postuliertes Ziel, antisemitische Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten zu untersagen. Mit den schwammigen und beliebig ausdehnbaren Ausschlusskriterien im Wortlaut des Beschlusses wird der Willkür bei der städtischen Raum- und Mittelvergabe Tür und Tor geöffnet. Kontroverse Gespräche und Diskussionen nicht nur über BDS, sondern etwa auch über den Nahostkonflikt, Antisemitismus oder den Stadtratsbeschluss selbst werden durch die Aufstellung durch diesen Beschluss in städtischen Räumen massiv erschwert.
Zudem befürchten wir, dass die Stadt mit dem Beschluss einen Präzedenzfall geschaffen hat, mit dem in Zukunft auch gegen andere missliebige und politisch unerwünschte Meinungen und Projekte vorgegangen werden kann.
Uns geht es nicht um eine Verteidigung oder politische Bewertung der BDS-Kampagne und ihrer Akteure. Die Münchner LINKE unterstützt die Kampagne nicht und macht sich auch nicht ihre Inhalte, Mittel oder Forderungen zu Eigen. Des Weiteren gilt auch für uns, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mit Beliebigkeit verwechselt werden darf. Rassistische, antisemitische oder in sonstiger Weise gruppenbezogen menschenfeindliche Hetze hat in öffentlichen Räumen nichts verloren.“